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Geldwäschebekämpfung: Videoidentifizierung

Mit etwas neidischem, aber hoffnungsvollem Blick schaut die österreichische Finanzindustrie insbesondere die auf Effizienz getrimmten Fintech Unternehmen über den grünen Inn.

Im Gegensatz zur österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde-FMA anerkennt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht-BaFin das Videoidentverfahren als Methode der Identifizierung von Kunden zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Die FMA akzeptiert bislang nur drei Varianten der Identifikationsverfahren im Ferngeschäft: (a) die qualifizierte elektronische Signatur, (b) das Ident. Brief-Verfahren und (c) mittels Zahlung über ein Referenzkonto. Das Videoidentverfahren ist bislang nicht ausreichend.

Es bestehen jedoch Erwartungen, dass die FMA nach Umsetzung der 4. Geldwäscherichtlinie (RL (EU) 2015/849) auch dieses Verfahren der BaFin folgend anerkennen wird.

Überraschenderweise hat nun die BaFin die Anforderungen an das Videoidentverfahren erhöht. In ihrem Rundschreiben 04/2016 (GW) – Videoidentifizierungsverfahren vom 10. Juni 2016 verlangt sie nun zusätzlich zu den bisherigen Anforderungen (a) eine Referenzüberweisung und (b) eine Überprüfung der Identität und der vom Kunden gemachten Angaben auf Grundlage von zusätzlichen öffentlich zugänglichen Daten und Informationen (etwa im Internet oder in sozialen Netzwerken).

Ob dieses Rundschreiben auch Auswirkungen auf die Sichtweise der FMA bezüglich der Zulässigkeit bzw. der Ausgestaltung des Videoidentifizierungsverfahrens haben wird, bleibt abzuwarten. Da die FMA bislang gegenüber dem Videoidentverfahren skeptisch war, wird sie wohl jede Einschränkung andere Behörden mit hohen Interesse verfolgen.

Um die Kosten der Institute gering zu halten braucht es jedenfalls kreative Lösungen, die kosteneffizient die rechtlichen Vorgaben und die Usability wahren.

Ich stehe Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung:

Dr. Roman Hager, LL.M.

 

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