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WMWP veröffentlicht Beitrag in Fachzeitschrift

Martin Mutz und Eva Hammerschlag haben einen Aufsatz zu Grundstücksverkäufen der öffentlichen Hand verfasst (RdW 2016, 532). Bei öffentlichen Auftraggebern besteht vielfach Unsicherheit, ob ein Grundstücksverkauf in den Anwendungsbereich des Bundesvergabegesetzes 2006 (BVergG) fällt, weshalb bei Verkäufen von Liegenschaften oftmals “freiwillig” Ausschreibungsverfahren nach dem BVergG durchgeführt werden, die rechtlich nicht geboten waren. Ergibt sich in der Folge ein  Änderungsbedarf des nach Abschluss des “freiwillig” durchgeführten Vergabeverfahrens abgeschlossenen Kaufvertrages, stellt sich die Frage inwieweit eine solche nachträgliche Vertragsänderung zulässig ist. Diese Fragen werden von den Verfassern im Detail beleuchtet.